Behandlungsvertrag – Plan Care Plus
Vom […]
Fassung vom 28.10.2026
Die markierten Felder werden beim Abschluss des Vertrages mit Ihren Angaben befüllt.
zwischen
der Schön Klinik Hamburg SE & Co. KG, Dehnhaide 120, 22081 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, HRA 114038
- „Klinik“ -,
und
[Vorname, Nachname], geboren am […], [Anschrift],
- „Patient/in“ -,
die Klinik und der/die Patient/in werden jeweils einzeln „Partei“ und gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt
Vorbemerkung
Die Schön Klinik Hamburg Eilbek ist Teil der Schön Klinik Gruppe, dem größten Familienunternehmen im deutschen Krankenhaussektor mit 15 Krankenhäusern sowie 47 ambulanten und tagesklinischen Einrichtungen. Angesichts der Unwägbarkeiten des menschlichen Körpers kann der Erfolg einer medizinischen Behandlung nicht garantiert werden. Die erbrachten medizinischen Leistungen sind unabhängig vom Behandlungserfolg zu vergüten
Gesundheitsbewussten Patienten ohne / mit einschlägige Krankheitsgeschichte bietet die Klinik die Teilnahme an dem Programm schoenhealth care plus an, in dessen Rahmen patientenseitig zur Verfügung gestellte Gesundheitsdaten ärztlich gesichtet, ausgewertet und eingeordnete werden. Daneben werden ergänzend weitere medizinische sowie nichtmedizinische Dienstleistungen angeboten. Die erforderlichen Daten werden mittels patienteneigener Geräte („Wearables“) erfasst und anschließend über eine von der Schön Klinik Gruppe bereitgestellte Anwendung („App“) übermittelt.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien den nachfolgenden Behandlungsvertrag über die in der Leistungsaufstellung (Anlage 1) definierten ärztlichen Leistungen:
1. Leistungsgegenstand
Die Klinik erbringt für den Patienten/die Patientin unter der Bezeichnung schoenhealth care plus ambulante privatärztliche Beratungs- und Präventionsleistungen.
Gegenstand der Behandlung ist die ärztliche Sichtung, Auswertung und Einordnung der vom Patienten bereitgestellten bzw. übermittelten Gesundheitsdaten und gesundheitsbezogenen Angaben sowie die hierauf bezogene ärztliche Beratung. Eine bestimmte Diagnose, das Erreichen eines bestimmten Behandlungsziels oder ein Behandlungserfolg werden nicht geschuldet. Art und Umfang der ärztlichen Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem von dem Patienten gewählten Behandlungspfade nach Maßgabe der Anlage 1. Die dargestellten Behandlungspfade skizzieren unterschiedliche typische Beispielbehandlungsszenarien mit variierender Behandlungsintensität und dienen der allgemeinen Orientierung. Sie stellen weder verbindliche Behandlungsvorgaben noch feststehende Leistungspakete dar. Art und Umfang der im Einzelfall geeigneten Leistungen können insbesondere aufgrund der individuellen gesundheitlichen Situation, der medizinischen Eignung und der persönlichen Zielsetzung von den dargestellten Behandlungsplänen abweichen. Die Patientin oder der Patient entscheidet, welche der angebotenen und ärztlich vertretbaren Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf die Durchführung medizinisch nicht geeigneter oder ärztlich nicht vertretbarer Leistungen besteht nicht. Angesichts der Unwägbarkeiten des menschlichen Körpers kann der Erfolg einer medizinischen Behandlung nicht garantiert werden.
2. Durchführung der Behandlung
Die ärztlichen Leistungen nach diesem Vertrag werden ausschließlich durch approbierte Ärzte der Klinik nach Facharztstandard erbracht. Die konsiliarische Hinzuziehung Dritter bleibt – soweit dies nach ärztlicher Einschätzung erforderlich ist – vorbehalten.
Die Klinik behält sich das Recht vor, die zur Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag herangezogenen Ärzte nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Behandlungskapazitäten auszuwählen. Der Patient hat – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – keinen Anspruch auf Betreuung durch einen bestimmten Arzt. Das Recht des Patienten auf freie Arztwahl wird hierdurch nicht berührt. Soweit möglich, wird dem Patienten auf Wunsch eine ein anderer Arzt zugewiesen, wobei patientenseitige Präferenzen in angemessenem Umfang Berücksichtigung finden.
Die vom Patienten gem. Ziff. 3 übermittelten Gesundheitsdaten und sonstige Mitteilungen werden grundsätzlich regelmäßig nach Maßgabe des ausgewählten Plans und Behandlungspfads bzw. in den dort genannten Intervallen ärztlich gesichtet und befundet. Eine durchgängige Sichtung und Auswertung der Gesundheitsdaten oder Mitteilungen auch außerhalb der hierfür vereinbarten Zeiten findet nicht statt. Ebenso erfolgt keine Prüfung von außerhalb der vereinbarten Zeiten neu eingehenden Gesundheitsdaten oder Mitteilungen auf deren Plausibilität oder Vollständigkeit.
Die Leistungen nach diesem Vertrag stellen keinen ärztlichen Notfall- oder Bereitschaftsdienst dar. Bei akuten Beschwerden, einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands oder sonstigen Umständen, die eine unmittelbare medizinische Beurteilung erfordern, hat der Patient unverzüglich die allgemeine ärztliche oder notfallmedizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen.
Soweit die Klinik im Rahmen der vereinbarten Sichtungszeiten anhand der übermittelten Gesundheitsdaten und sonstigen Mitteilungen einen unmittelbaren medizinischen Handlungsbedarf feststellt, wird sie unverzüglich mit dem Patienten auf geeignetem Weg (über die App, telefonisch) Kontakt aufnehmen und ggf. erforderliche weitere (Notfall-)Maßnahmen veranlassen.
Ist eine abschließende medizinische Beurteilung der übermittelten Gesundheitsdaten auf Grundlage der verfügbaren Informationen nach ärztlicher Einschätzung im Einzelfall nicht möglich, insbesondere weil es einer persönlichen Untersuchung, einer ergänzenden Befunderhebung oder Diagnostik bedarf, wird die Klinik den Patienten/die Patientin hierüber informieren und mit diesem/dieser das zweckmäßige weitere Vorgehen klären.
3. Bereitstellung der digitalen Infrastruktur und patientenseitige Mitwirkungspflichten
Die Klinik stellt dem Patienten für die Zwecke der Durchführung dieses Behandlungsvertrages eine von ihr entwickelte digitale Infrastruktur in Form einer endgerätebasierten Softwareanwendung („App“) zur Verfügung. Die bereitgestellte App dient ausschließlich der Erfassung, Anzeige und Übermittlung von Gesundheitsdaten und sonstigen Mitteilungen durch den Patienten sowie der wechselseitigen Kommunikation mit der Klinik und den behandelnden Ärzten.
Soweit in der App ergänzend allgemeine Gesundheits- und Lifestyle-Informationen angezeigt werden, stellen diese keine individuelle medizinische Bewertung der übermittelten Gesundheitsdaten und sonstigen Mitteilungen dar. Eine solche individuelle Bewertung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten ärztlichen Beratungsgespräche.
Der Patient stellt die für die Erbringung der vereinbarten ärztlichen Beratungsleistungen durch die Klinik erforderlichen Gesundheitsdaten und ergänzenden Angaben nach bestem Wissen vollständig und zutreffend zur Verfügung. Er informiert die Klinik über ihm bekannte oder nachträglich bekanntwerdende Umstände, die für die medizinische Einordnung der übermittelten Daten relevant sein können.
Soweit individuelle Gesundheitsdaten mittels patienteneigener Wearables, Messgeräte oder sonstiger technischer Systeme erhoben werden, hat der Patient diese entsprechend den jeweiligen Herstellerangaben zu verwenden und ihm bekannte oder nachträglich bekanntwerdende Fehlfunktionen, fehlerhafte Messungen oder Übertragungsstörungen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum nächsten vereinbarten Sichtungstermin, der Klinik mitzuteilen.
Die Klinik gewährleistet keine automatische technische Validierung der Qualität der durch den Patienten übermittelten Gesundheitsdaten. Soweit sich im Rahmen der Datensichtung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die übermittelten Gesundheitsdaten unvollständig, implausibel, nicht verwertbar oder sonst fehlerhaft sind, wird die Klinik nach Maßgabe von Ziff. 2.7 verfahren. Aus einer notwendigen Vervollständigung oder Wiederholung der Datenerhebung etwaig resultierende Verzögerungen hinsichtlich der geschuldeten ärztlichen Einordnung der Gesundheitsdaten hat die Klinik nicht zu vertreten.
4. Vergütung, Hinweis zur Kostenübernahme durch Dritte
Die Vergütung der erbrachten ärztlichen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Selbständige ärztliche Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis der GOÄ aufgenommen sind, können nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 GOÄ entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.
Der Patient nimmt die privatärztlichen Leistungen als Selbstzahler in Anspruch. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gegenüber der Klinik besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten gegenüber einer privaten Krankenversicherung, einer Beihilfestelle oder einem sonstigen Kostenträger besteht.
Der Patient erhält vor Beginn eine Aufstellung in Textform, aus der sich die auf Grundlage des ausgewählten Behandlungspfads voraussichtlich entstehenden Kosten ergeben. Maßgeblich für die Abrechnung sind allein die tatsächlich erbrachten und nach der GOÄ berechnungsfähigen Leistungen. Diese werden dem Patienten monatlich nach Leistungserbringung in einer den Bestimmungen der GOÄ entsprechenden Form in Rechnung gestellt.
4.4 Vereinbarte Beratungstermine werden verbindlich reserviert. Die vorgesehene Beratungszeit wird ausschließlich für den Patienten freigehalten. Kann der Patient einen Termin nicht wahrnehmen, muss er diesen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor Terminbeginn absagen. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die Klinik, sofern der Patient dies zu vertreten hat und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte, Ersatz des tatsächlich entstandenen Honorarausfalls verlangen. Dieser bemisst sich nach der Vergütung, die für die vereinbarte Behandlung bei ihrer Durchführung voraussichtlich nach der GOÄ angefallen wäre, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitig erzielter Einnahmen. Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass er den Ausfall nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Klinik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Klinik nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
In sonstigen Fällen haftet die Klinik nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
Die Klinik übernimmt vorbehaltlich der vorstehenden Ziff. 5.1 und 5.2 keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit oder Messgenauigkeit patienteneigener Wearables, Messgeräte, Endgeräte, Internet- oder Mobilfunkverbindungen oder sonstiger Systeme Dritter, die nicht von der Klinik bereitgestellt oder beherrscht werden. Die Klinik übernimmt vorbehaltlich der vorstehenden Ziff. 5.1 und 5.2 ferner keine Haftung für durch den Patienten unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelte Gesundheitsdaten oder sonstige Angaben.
6. Vertragsbeendigung
Der Behandlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Soweit eine Fortführung der Behandlung medizinisch angezeigt ist, wird die Klinik ihr Kündigungsrecht so ausüben, dass unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine anderweitige ärztliche Versorgung des Patienten gewährleistet ist.
Mit Beendigung des Behandlungsvertrags endet zugleich zum selben Zeitpunkt der App-Nutzungsvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
7. Sonstige Vereinbarungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Behandlungsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung formgültig zu ersetzen, für die sich die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages entschieden hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung zu erzielen, wenn sie die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Bestimmung zum damaligen Zeitpunkt vorausgesehen hätten. Dies gilt auch für eventuelle Lücken im Vertrag.
Schön Klinik Hamburg SE & Co KG
Patient/in
Anlagen
- Anlage 1: Beispielhafte Leistungsbeschreibung des ausgewählten Behandlungspfads
Monatliche Leistungsaufstellung
care plus
| Datum | GOÄ-Nr. | Leistung | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings | 1,0 | 4,25 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings (Steigerungsfaktor 3,5 gem. § 5 Abs. 2 GOÄ: am Wochenende) | 3,5 | 14,89 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings (Steigerungsfaktor 3,5 gem. § 5 Abs. 2 GOÄ: am Wochenende) | 3,5 | 14,89 € | |
| 600 analog | Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings (Steigerungsfaktor 3,5 gem. § 5 Abs. 2 GOÄ: am Wochenende) | 3,5 | 14,89 € | |
| 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (fachärztliche Einordnung, 1. Monatshälfte) | 2,3 | 17,43 € | |
| 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (fachärztliche Einordnung, 2. Monatshälfte) | 2,3 | 17,43 € | |
| 3 | Eingehende Beratung, auch mittels Fernsprecher/Video (persönliches Video-Gespräch) Steigerungsfaktor 3,5 gem. § 5 Abs. 2 GOÄ: deutlich überdurchschnittliche Gesprächsdauer) | 3,5 | 30,60 € | |
| Gesambetrag ärztliche Leistungen | 144,13 € | |||
| Zeitraum | Position | Betrag |
|---|---|---|
| Schoenhealth digital: Nutzung der digitalen Leistungen der App | 4,87 € | |
| Rechnungsbetrag | 149,00 € | |